AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
(Stand 01.01.2013)
§1
Die
Detektei Martin ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem
Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen.
Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei Martin und ihre
Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für Entscheidungen
gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Detektei Martin gefasst
werden.
§2
Die
Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein
die Detektei Martin nach pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren
Sachbearbeitern.
§3
Das
Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei Martin ist
hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Die Detektei
Martin unterliegt der Schweigepflicht.
§4
Die
Detektei Martin ist berechtigt, jederzeit die eingesetzten Mitarbeiter
abzuberufen und durch andere zu ersetzen. Durch Krankheit kurzfristig
ausfallende Mitarbeiter können durch die Detektei Martin ersetzt werden.
Die Detektei Martin ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
§5
Soweit
nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei Martin,
mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Alle
Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur
für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu
behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe
eines Berichtes an Dritte.
§6
Ergibt
sich im Laufe der Durchführung des Auftrages ein Interessenkonflikt, so
darf die Detektei Martin den Auftrag zurückgeben.
§7
Der
Auftraggeber kann jederzeit der Detektei Martin kündigen. Die bis dahin
durch die Detektei Martin erbrachten Leistungen, sind voll zu
begleichen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei
Martin zur Kündigung des Dienstleistungsvertrages. In diesem Fall hat
die Detektei Martin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die
Erstattung der bisher entstandenen Auslagen inkl. der Kosten für
Vertragsabschluß plus dem Grundhonorar.
§8
Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen.
§9
Die
Erledigung eines Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung
abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit
bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen werden.
§10
Die Rechnungen sind - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde - sofort nach Erhalt und ohne Skontoabzug zu begleichen.
Bei
Verzug wird 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat erhoben,
auch bei genehmigten Stundungen, sofern die Detektei Martin einen
Bankkredit in Anspruch genommen hat oder aber den Eintritt eines
Vermögensschadens infolge von Zahlungsverzug entsprechend nachweist. Der
Gegenbeweis des Auftraggebers hinsichtlich eines nicht entstandenen
oder eines wesentlich niedrigeren Schadens bleibt unberührt.
§11
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei
Martin, in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig
werden zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal
der Detektei Martin weder während noch in einem Zeitraum von 12 Monaten
nach Beendigung des Auftrages, als Detektiv im weiteren Sinne - auch
nicht aushilfsweise - zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung
dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensansprüche
eine Vertragsstrafe von 5.000,- Euro als vereinbart.
§12
Wird
die Detektei Martin oder eine mit ihr verbundene Person infolge der
Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren auf
direkte oder indirekte Veranlassung des Auftraggebers in Anspruch
genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die
Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei Martin zu vergüten.
§13
Der
Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine
staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag
verfolgt.
§14
Mündliche
Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können getroffen
werden. Sie sind insbesondere zulässig hinsichtlich der zeitlichen
Auftragsausführung. Ansonsten bedürfen sie der schriftlichen
Bestätigung, um rechtswirksam zu werden.
§15
Der AG kann vor Auftragsbeginn vom Auftrag / Vertrag zurücktreten. Nimmt der AG diese Möglichkeit wahr, so hat die Detektei Martin anstelle des Anspruchs auf den vereinbarten Dienstleistungspreis einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Dienstleistungspreis, wobei es der Detektei Martin frei steht, diese Ansprüche tatsächlich wie folgt geltend zu machen.
Bei einem Rücktritt:
- bis 30 Tage vor dem Auftragsbeginn = 10 %
- 29 bis 22 Tage vor dem Auftragsbeginn = 30 %
- 21 bis 15 Tage vor dem Auftragsbeginn = 50 %
- 14 bis 7 Tage vor dem Auftragsbeginn = 70 %
- 6 bis 0 Tage vor dem Auftragsbeginn = 100 %
§16
Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
§17
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Remscheid. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Publiziert am: Dienstag, 17. September 2013 (14854 mal gelesen)
Copyright © by Detektei Martin Solingen
[ Zurück ]